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Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz hat Ende 2009 die Meldebögen für die Tierbestandsmeldung zur Beitragsveranlagung an alle ihr bekannten Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter verschicken lassen. Die Tierseuchenkasse fordert alle betroffenen Tierhalter jetzt auf, Ihrer Pflicht nach dem Landestierseuchengesetz nachzukommen und die am 1. Januar 2010 (Stichtag) im Bestand befindlichen beitragspflichtigen Tiere mit dem Meldebogen oder online im Internet zu melden.

Erfolgt die Meldung nicht bis zum 15. Februar 2010, werden die Tierzahlen von 2008 für die Beitragsberechnung übernommen. Erfahrungsgemäß sind diese Zahlen oft nicht aktuell, so dass es im Leistungsfall zu Kürzungen wegen zu geringer Beitragszahlung kommt. Haben Schweine-, Schaf- oder Ziegenhalter keinen Meldebogen erhalten, sind sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen. Die ebenfalls verpflichtende Anzeige jedes Tierbestandes bei der zuständigen Kreisverwaltung oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung und beim Landeskontrollverband (HIT-Registrierung/ HIT-Stichtagsmeldung) ersetzt nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse.

Die Rinderzahlen werden von der Tierseuchenkasse aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) übernommen. Hier hat jeder Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben am Stichtag 1. Januar 2010 im HIT stimmen.

In seltenen Fällen müssen auch Rinderhalter ihre Tiere direkt bei der Tierseuchenkasse melden: 

  • Wenn sie bis zum 1. Mai 2010 keine Beitragsrechnung der Tierseuchenkasse erhalten haben oder
  • wenn sie erst nach dem 1. Januar Rinder im Betrieb aufstellen.

Aus gegebenem Anlass wird hiermit besonders darauf hingewiesen, dass Rinderhalter der Tierseuchenkasse zu melden haben, wenn sie Pferde, Schafe, Ziegen oder Schweine, und sei es zu Hobbyzwecken, halten.

Rinderhalter, die die Beitragsreduktion wegen BHV1-Freiheit ihres Bestandes erhalten wollen, sollen ihre Freiheitsbescheinigungen nicht an die Tierseuchenkasse schicken, sondern sich bei den Kreisverwaltungen versichern, dass sie von dort als BHV1-frei an die Tierseuchenkasse gemeldet werden.

Für Pferde und Bienenvölker muss derzeit kein Tierseuchenkassenbeitrag entrichtet werden.
Dennoch sind auch Pferde- und Bienenhalter zur Registrierung Ihrer Bestände bei der Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Pferdehalter, die 2010 nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet sind, können keine Leistungen auf Kosten der Kasse in Anspruch nehmen, das heißt, dass auch Tierkörperbeseitigungskosten 2010 weiter nur für registrierte Tierhalter von der Tierseuchenkasse übernommen werden. Frühere Beitragszahlungen von Pferdehaltern an die Verbandsgemeinden garantieren nicht die Registrierung bei der jetzigen Verwaltung der Tierseuchenkasse. Im Zweifelsfall sollten sich Pferdehalter mit der Kasse in Verbindung setzen:

Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671 793 1212
Telefax: 0671 793 17212
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: www.tsk-rlp.de


Tierseuchenkassenbeiträge pro Tier 2010:

Rinder: 6,50 € 4,50 € in amtlich BHV1-freien Betrieben
Sauen (inkl. Saugferkel), Eber 2,30 €
Mastschweine, Jungsauen: 0,50 € Spezialbeiträge für Sauen in besonderen
Ferkel (vom Absetzen bis 30 kg): 0,25 € Produktionsformen
Schafe über 9 Monate alt: 1,80 €
Ziegen über 9 Monate alt: 1,50 €
 

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